§ 65 Kündigung des Mitglieds
§ 66 Kündigung durch Gläubiger
§ 66a Kündigung im Insolvenzverfahren
§ 67 Beendigung der Mitgliedschaft wegen Aufgabe des Wohnsitzes
§ 67a Außerordentliches Kündigungsrecht
§ 67b Kündigung einzelner Geschäftsanteile
§ 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften
§ 68 Ausschluss eines Mitglieds
§ 69 Eintragung in die Mitgliederliste
§70 bis 72 (weggefallen)
§ 73 Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
§ 74 (weggefallen)
§ 75 Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft
§ 76 Übertragung des Geschäftsguthabens
§ 77 Tod des Mitglieds
§ 77a Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft
Eine Wohnungsbaugenossenschaft (WBG), auch Baugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft, Siedlungsgenossenschaft oder Bauverein, ist eine Genossenschaft mit dem Ziel, ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen.In Deutschland gibt es über 2.000 Baugenossenschaften. Diese verwalten über zwei Millionen Wohnungen und haben mehr als drei Millionen Mitglieder.
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